Millionen deutscher Hausbesitzer und Bauherren sind von Rückstauschäden bedroht – sie wissen es nur noch nicht. Noch nie waren die Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau so hoch wie jüngst. Die aktuellen Klimaveränderungen – plötzliche, sintflutartige Regenfälle – erfordern es, sich jetzt über Rückstau und Schutz vor Wasser im Keller Gedanken zu machen.
Was ist Rückstau?
Ein sogenannter Rückstau tritt immer dann auf, wenn vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, als diese aufnehmen kann. Das kann zum Beispiel bei Starkregen oder einer Überschwemmung passieren. Als Folge steigt das Abwasser innerhalb des Kanalsystems an und tritt überall dort aus, wo es kann – also aus Kanaldeckeln und aus ungeschützten Abläufen, Waschbecken oder Toilette in Ihrem Keller.
Rückstau ist immer möglich
Nach DIN EN 12056-4 kann trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden anerkannten Regeln der Technik und eines sorgfältigen Betriebes Rückstau jederzeit vorkommen. Öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Bei starkem Regen muss daher mit Stau im Kanal und Rückstau in den Anschlusskanälen gerechnet werden. Grundsätzlich fordern die Gemeinden deshalb jeden Bauherren und Hausbesitzer auf, sich durch den Einbau einer geeigneten Rückstausicherung selbst zu sichern, um so Schäden zu verhindern.
Weitere Gründe
für Rückstau aus dem Kanal
- Durch Verstopfungen, Rohrbrüche oder Kanalschäden.
- Durch Pumpenausfall, wenn das Entwässerungssystem an eine Pumpstation anschließt.
- Durch Hochwasser im Vorfluter (Bach oder Fluss), da bei tiefliegenden Gebieten das Abfließen von Regenwasser beeinträchtigt wird.
- Durch Absperrung oder Umleitung des Kanals wegen Reparaturarbeiten.
- Durch verstärkten Abwasserzufluss, zum Beispiel bei Kanalspülungen, Feuerwehreinsätzen oder durch zusätzliche, ursprünglich nicht vorgesehene Anschlüsse an das Kanalnetz.
Kommunen haften nicht!
Kommunen müssen für Wasserschäden nach einem so genannten Jahrhundertregen nicht haften. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai 2004 entschieden. Städte und Gemeinden müssen dem aktuellen Urteil zu folge in Fällen höherer Gewalt nicht für Schäden einstehen, die durch eine überlaufende Kanalisation verursacht werden. Erstmals legten die Karlsruher Richter auch fest, wann genau starker Regen als höhere Gewalt einzustufen ist: „Bei einem ganz ungewöhnlichen und starken Regenereignis, wie es mit einer Wiederkehrzeit von mehr als 100 Jahren hier vorliegt“.
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Um das Eindringen von stinkendem, fäkalienhaltigem Abwasser ins Gebäude zu verhindern, schreiben viele Kommunen den Einbau von Rückstausicherungen vor. Diese können Wassereinbrüche entweder verhindern, indem sie das Abwasserrohr verschließen (Rückstauverschlüsse, Hybrid-Hebeanlagen) oder den Leitungsverlauf so weit anheben, dass rückstauendes Abwasser nicht mehr den Keller überfluten kann (Hebeanlagen).
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Rückstauschutz ist eine Sache für den Profi!
Die Sanierung nach einem Rückstau ist teuer. Umso ärgerlicher, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert, weil ein ungeeigneter Rückstauschutz eingebaut wurde. Wer auf Nummer sichergehen will, sollte den Rückstauschutz vom SHK-Fachbetrieb planen und installieren lassen. Im folgenden finden Sie eine Liste an KESSEL-Einbaupartnern, die Ihnen bei Planung und Einbau der passenden Rückstausicherung zur Seite stehen!